Kollektivvertrag gültig ab 1. März 2021

Bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnte folgender Abschluss erzielt werden:

Erhöhung der KV Löhne, Lehrlingsentschädigungen, Trennungszulage um 1,59%.
Geltungsbeginn bleibt der 1.3.2021.

Im Rahmen-KV wurde die Karenzanrechnung § 8 um die Sterbebegleitung für nahe Angehörige
oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den §§ 14 a und b AVRAG, die ab dem
1.3.2021 oder danach beginnen erweitert.

Ebenso wurde die Anpassung der Kündigungsfristen §13 auf den 1.7.2021 verschoben.

Der Kollektivvertrag wird in kürze auf der Kollektivvertragsdatenbank der Wirtschaftskammer verfügbar sein.

Wir wünschen Ihnen für 2021 viel Erfolg!