Kollektivvertrag gültig ab 1. März 2021

Bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnte folgender Abschluss erzielt werden: Erhöhung der KV Löhne, Lehrlingsentschädigungen, Trennungszulage um 1,59%.Geltungsbeginn bleibt der 1.3.2021. Im Rahmen-KV wurde die Karenzanrechnung § 8 um die Sterbebegleitung für nahe Angehörigeoder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den §§ 14 a und b AVRAG, die ab dem1.3.2021 oder danach beginnen erweitert. Ebenso wurde die

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